AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

Power-Up

Inh.: Christian Göksel

Lieberoser Straße 17

13439 Berlin

– im Folgenden: Power-Up –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Power-Up und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 Power-Up bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Websiteerstellung und Websiteentwicklung. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Power-Up und dem Kunden.

1.3 Power-Up ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Power-Up bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Power-Up ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Power-Up – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde Power-Up Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Power-Up von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Power-Up ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Power-Up wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Power-Up rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Power-Up nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Power-Up gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.5 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Power-Up dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Websiteerstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

4. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Power-Up verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Power-Up den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Power-Up dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

5. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Power-Up. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Power-Up resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

6. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

6.1 Power-Up räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

6.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Power-Up ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Power-Up dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

6.3 Ferner ist Power-Up berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Power-Up erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

7. Vertraulichkeit

Power-Up wird alle Power-Up zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Power-Up verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

8. Haftung / Freistellung

8.1 Die Haftung von Power-Up für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Power-Up jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Power-Up für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8.2 Der Kunde stellt Power-Up von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Power-Up aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Die zwischen Power-Up und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Power-Up als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

9.3 Power-Up ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Power-Up berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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